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Die schriftliche Bewerbung

In diesem Artikel finden Sie einige kurze Ratschläge zur schriftlichen Bewerbung.

 

Zum Anschreiben:

Halten Sie jedes Bewerbungsschreiben individuell und gehen Sie auf den jeweiligen Ausschreibungstext ein.

Wählen Sie eine persönliche Anrede, wenn ein Ansprechpartner genannt ist.

Verwenden Sie in Ihrem Anschreiben keine Formulierungen aus Musteranschreiben, die Sie auf Karriereseiten und Sellenbörsen gefunden haben. Bleiben Sie individuell und authentisch.

Formulieren Sie Ihr hohes Interesse an der ausgeschriebenen Position, Ihre besondere Eignung / Befähigung für die angegebenen Aufgabenstellungen und erläutern Sie erklärungsbedürftige Sachverhalte aus Ihrem Lebenslauf.

Werden Sie textlich in Ihrem Anschreiben nicht zu lang. Bestechen Sie durch Prägnanz!

 

Zum Lebenslauf:

Passen Sie Ihren Lebenslauf individuell der jeweiligen Positionsbeschreibung an. Dazu gehört, dass man Fakten wie KnowHow und Erfahrungen deutlich aufführt bzw. in den Vordergrung stellt, die im Anzeigentext gefordert sind.

Achten Sie vor allem auf die Aussagekraft Ihres Lebenslaufes. Definieren Sie für Ihre jeweiligen Berufsabschnitte Ihre Zielsetzungen und Verantwortungsbereiche und geben Sie dann mit einer ausführlichen Darlegung Ihrer Hauptaufgaben einen informativen Überblick über Ihre Tätigkeitsfelder.

Wenn Sie neben Ihrer Haupttätigkeit noch übertragene Sonderprojekte zum Erfolg geführt haben, gehören diese ebenfalls in den CV.

Ein Lebenslauf muss nicht –wie man häufig hört- kurz und knapp sein, aber auch nicht überladen. Am Ende müssen Sie sich selbst auf die Frage eine positive Antwort geben, ob Sie dem Leser alle diejenigen Sachverhalte und Aspekte übermittelt haben, die Sie befähigen, die ausgechriebene Position erfolgreich übernehmen zu können.

 

Zum Geburtsdatum:

Gemäß AGG müssen Sie Ihr Alter im Lebenslauf nicht angeben, dem potentiellen Arbeitgeber ist eine diesbezügliche Nachfrage nicht erlaubt. Aber was nützt es, offen gesprochen, seinen Geburtsjahrgang im CV zu verheimlichen? Aufgrund der Ausbildungsdaten fällt es nicht schwer, recht genaue Rückschlüsse auf ein etwaiges Alter zu ziehen. Darüber hinaus findet man in den meisten Zeugnissen ohnehin das Geburtsdatum.

Sehr deutlich möchten wir aber an dieser Stelle erwähnen, dass seriöse und erfolgreiche Unternehmen die Frage des Alters eines Bewerbers sehr differenziert betrachten. „Zu alt“ hört man nicht mehr, das KnowHow und eine lange Berufserfahrung haben heute einen hohen Stellenwert.

Andere Fragen stehen aber im Vordergrund:

Besteht genügend Flexibilität, um sich auf eine andere Marktbearbeitung einzustellen?. Kann sich der ältere Bewerber reibungslos in eine für ihn neue Organisationsstruktur einpassen? Ist das aktuelle Gehalt nicht zu hoch, sind Gehaltsabstriche denkbar? Akzeptiert der Kandidat auch einen jüngeren Vorgesetzten? Etc.

Unsere Empfehlung: Gehen Sie offen mit Ihrem Alter um. Geben Sie Ihr Geburtsdatum in Ihrem Lebenslauf an. Und beantworten und kommentieren Sie proaktiv o.a. Fragestellungen und ähnliche in Ihrem Bewerbungsanschreiben.

 

Zum Bewerbubgsfoto:

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet es den Unternehmen, ein Bewerbungsfoto zu verlangen. Somit ist ein Foto im Lebenslauf nicht obligatorisch.

Dennoch erhöht u.E. ein Bewerbungsfoto die Aussagekraft einer Bewerbubg.

Viele HR-Manager halten es für förderlich, auch bereits eine visuelle Vorstellung vom Interessenten zu bekommen. Insofern empfehlen wir, ein aktuelles Business-Foto der Bewerbung beizufügen.

 

TU / Jochen Trockle

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