Kommentierung von Besonderheiten im CV
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Neben der Präsentation der eigenen Person in Bezug auf die Passgenauigkeit für die ausgeschriebene Position dient das Bewerbungsanschreiben auch dazu, auf Besonderheiten im CV hinzuweisen und diese zu kommentieren.
Dies gilt zum einen für Sachverhalte, die im Lebenslauf aus systematischen oder strukturellen Aspekten nicht “untergebracht“ werden können, zum anderen aber auch für Negativpunkte, wie z.B. abgebrochenes Studium, friktionelle Arbeitslosigkeit, etc.
Hier bietet das Bewerbungsanschreiben bereits eine gute Möglichkeit, eben auch diese Punkte derart zu kommentieren, dass die Bewerbung nicht gleich “zur Seite gelegt wird“.
Gehen Sie vor allem offen mit früheren Problemen um, wie z.B.: „Aus heutiger Sicht bedauere ich es sehr, dass ich das Studium kurz vor dem Examen abgebrochen habe, dennoch konnte ich mein im Studium erworbenes theoretisches Wissen inzwischen sehr nutzbringend in meine berufliche Praxis einbringen...“, oder: „Nach Abschluss des damaligen Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag musste ich leider eine viermonatige Arbeitslosigkeit akzeptieren, da ich mich erst recht spät entschlossen habe, mit meiner Familie einen Wohnortwechsel zu vollziehen...“.
Legen Sie Ihre “Unebenheiten“ im Ausbildungs- und Berufsweg offen und erläutern Sie diese kurz, anstatt diese im CV zu “verstecken“.
Dies ist aus unserer Sicht der bessere Weg, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erhalten.
TU / Jochen Trockle